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Stellen Sie hier dar, warum eine unzumutbare Belastung vorläge, wenn Ihrem Antrag nicht stattgegeben würde. Erläutern Sie, welches zwingende öffentliche Interesse die Zulassung …
Antrag auf Genehmigung nach der Baum- bzw. Landschaftsschutzverordnung. Genehmigungspflichtig sind Eingriffe (auch im Wurzelbereich) an Einzelbäumen ab einem …
§ 67 BNatSchG - Einzelnorm - Gesetze im Internet
§ 67 Befreiungen (1) Von den Geboten und Verboten dieses Gesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder kann auf Antrag Befreiung …
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - hamburg…
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt den Umgang mit wild lebenden Tieren und wild wachsenden Pflanzen sowie den Schutz besonderer Gebiete, wie zum Beispiel Naturschutzgebiete und …
Naturschutz/Baumschutz - hamburg.de
Die Naturschutzabteilung ist für die Umsetzung der Hamburgischen Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) auf privatem Grund zuständig. Die BaumschutzVO stellt Bäume und Hecken …
4. Begründung Hinweis: Bei der Begründung ist auf die Voraussetzungen des § 67 Bundesnaturschutzgesetz für eine Befreiung einzugehen. Geben Sie bitte insbesondere …
Antrag gemäß § 67 BNatSchG auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bzw. Erteilung einer Befreiung jeweils vom Verbot des § 39 BNatSchG Betroffenes Grundstück
Sollten Sie ein befreiungspflichtiges Vorhaben planen, so richten Sie Ihren Antrag auf Be-freiung von den Vorgaben einer Naturschutzgebietsverordnung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG
Der Antrag sollte möglichst genau beschreiben, was der Antragsteller plant, also u.a. folgende Fragen beantworten: Wer möchte was, wo, wann, wie lange, wie, mit welchen Hilfsmitteln und …
Antrag auf schriftliche Erteilung einer Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verboten des § 44 BNatSchG zur Abtötung bzw. Entnahme eines …